Der Kläger wurde in den Streitjahren 1988-1992 zusammen mit seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Er war bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1991 als stellvertretender Vorsitzender beim XXX-verband beschäftigt und bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Als stellvertretender Landesvorsitzender der AAA, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft BBB, Mitglied des Bundesarbeitsausschusses der CCC und weiterer Einrichtungen ist er ehrenamtlich - ohne hieraus Einkünfte zu erzielen - sozial engagiert.
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