Mit dem angefochtenen Urteil hat das Finanzgericht (FG) die Anfechtungsklage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) an das Amtsgericht gerichtete Ersuchen auf Anordnung der Haft zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen.
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