FG Düsseldorf - Beschluss vom 23.11.2001
18 V 4462/01 A (EZ)
Normen:
EigZulG § 4 Satz 1 ;

Eigenheimzulage; Eigennutzung; Selbstnutzung; Vermietungsabsicht - Keine Eigenheimzulage bei von vornherein bestehender Vermietungsabsicht nach kurzzeitiger Selbstnutzung

FG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2001 - Aktenzeichen 18 V 4462/01 A (EZ)

DRsp Nr. 2002/1996

Eigenheimzulage; Eigennutzung; Selbstnutzung; Vermietungsabsicht - Keine Eigenheimzulage bei von vornherein bestehender Vermietungsabsicht nach kurzzeitiger Selbstnutzung

Die Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage setzt die Absicht einer auf Dauer angelegten Eigennutzung voraus. Daran fehlt es, wenn nach der Beweislage von vorneherein die Absicht des Steuerpflichtigen besteht, das erworbene Wohneigentum nach einigen Monaten der Selbstnutzung zu vermieten.

Normenkette:

EigZulG § 4 Satz 1 ;

Tatbestand:

I.