I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden in den Kalenderjahren 1995 bis 1997 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben eine 1992 geborene Tochter.
Die Kläger erwarben mit notariellem Vertrag vom Juni 1996 das bebaute Grundstück X zum Kaufpreis von 920 000 DM. Besitz, Nutzen und Lasten gingen zum 1. Oktober 1996 auf die Kläger über. Sie nutzten das Haus seit dem 18. Juli 1997 zu eigenen Wohnzwecken.
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