FG Sachsen - Urteil vom 26.11.2004
4 K 2267/00 (Ez)
Normen:
EigZulG § 17 ; GenG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1815

Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile

FG Sachsen, Urteil vom 26.11.2004 - Aktenzeichen 4 K 2267/00 (Ez)

DRsp Nr. 2006/11871

Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile

Der Erwerb der für die Eigenheimzulagengewährung erforderlichen Mitgliedschaft zu einer Genossenschaft erfolgt durch schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung sowie durch Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft. Hat die Genossenschaft dem Beitretenden für den Fall der Ablehnung des Antrags auf Eigenheimzulage die Erstattung der geleisteten Einlage zugesagt und ihm aus diesem Grund noch keine Mitgliedsnummer zugeteilt, hat der Beitretende keinen Anspruch auf Eigenheimzulage für die von ihm gezeichneten Geschäftsanteile.

Normenkette:

EigZulG § 17 ; GenG § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Im Streit steht, ob der Kläger als Mitglied einer Genossenschaft Anspruch auf Eigenheimzulage gemäß § 17 EigZulG hat.

Der Kläger - damaliges monatliches Nettoeinkommen: 3.000,00 DM (vgl. Einspruchsschrift des damaligen Bevollmächtigten vom 15. Juni 1999, Rechtsbehelfsakte Bl. 5) - hatte unter dem 2. Februar 1998 mit einer von ihm unterzeichneten formularmäßigen "Beitritts- mit Beteiligungserklärung" seinen Beitritt zu der Wohnungsgenossenschaft "F.-V.-Straße" eG in C. (künftig: Genossenschaft) mit insgesamt 100 Geschäftsanteilen im Gesamtwert von 10.000,00 DM erklärt (Eigenheimzulage-Akte Bl. 10).