Im Streit steht, ob der Kläger als Mitglied einer Genossenschaft Anspruch auf Eigenheimzulage gemäß § 17 EigZulG hat.
Der Kläger - damaliges monatliches Nettoeinkommen: 3.000,00 DM (vgl. Einspruchsschrift des damaligen Bevollmächtigten vom 15. Juni 1999, Rechtsbehelfsakte Bl. 5) - hatte unter dem 2. Februar 1998 mit einer von ihm unterzeichneten formularmäßigen "Beitritts- mit Beteiligungserklärung" seinen Beitritt zu der Wohnungsgenossenschaft "F.-V.-Straße" eG in C. (künftig: Genossenschaft) mit insgesamt 100 Geschäftsanteilen im Gesamtwert von 10.000,00 DM erklärt (Eigenheimzulage-Akte Bl. 10).
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