FG Münster, vom 19.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 8005/00
Eigenheimzulage: Haushaltszugehörigkeit eines Kindes
BFH, Urteil vom 22.09.2004 - Aktenzeichen III R 40/03
DRsp Nr. 2005/1924
Eigenheimzulage: Haushaltszugehörigkeit eines Kindes
»Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes als Voraussetzung für die Kinderzulage liegt nur vor, wenn der Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Anspruchsberechtigten die Dauer üblicher Besuche in den Ferien oder im Urlaub überschreitet. Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Aufenthalt im Haushalt des Anspruchsberechtigten sechs Wochen übersteigt. Dies kann auch bei entsprechend häufigen tageweisen Aufenthalten des Kindes der Fall sein.«