FG Nürnberg - Urteil vom 12.10.2001
VII 191/99
Normen:
EigZulG § 4 Satz 1 ; EigZulG § 4 Satz 2 ; AO § 15 ;

Eigenheimzulage: Keine unentgeltliche Überlassung

FG Nürnberg, Urteil vom 12.10.2001 - Aktenzeichen VII 191/99

DRsp Nr. 2002/4257

Eigenheimzulage: Keine unentgeltliche Überlassung

Die Gewährung einer Eigenheimzulage scheidet aus, wenn die bisherigen Eigentümer (Eltern) die Wohnung auf Grund eines faktischen Vorbehaltswohnrechts weiterhin selbst nutzen. Eine unentgeltliche Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an einen Angehörigen i. S. des § 4 Abs. 2 EigZulG liegt insoweit nicht vor.

Normenkette:

EigZulG § 4 Satz 1 ; EigZulG § 4 Satz 2 ; AO § 15 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen überlassen worden ist und demzufolge eine Eigenheimzulage zu gewähren ist.