I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahr 2000 von seiner Mutter ein von ihm bewohntes Hausgrundstück teilentgeltlich. Die Mutter behielt sich ein lebenslängliches, unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Anschließend vereinbarte der Kläger mit seiner Mutter privatschriftlich, dass diese auf die Ausübung ihres Nießbrauchrechtes zu Gunsten ihres Sohnes verzichten und dieser alle Kosten sowie Zins- und Tilgungsleistungen für das Grundstück übernehmen sollte.
Den Antrag des Klägers auf Festsetzung von Eigenheimzulage ab dem Jahr 2000 lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ab. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
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