BFH - Urteil vom 28.11.2007
IX R 27/07
Normen:
EigZulG § 2 S. 1 § 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 640
BFHE 220, 573
BStBl II 2008, 349
DB 2008, 617
NZM 2008, 413
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 23.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1580/04

Eigenheimzulage; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch

BFH, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen IX R 27/07

DRsp Nr. 2008/5066

Eigenheimzulage; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch

»Ein nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch schließt die Nutzung des zivilrechtlichen Eigentümers zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG nicht aus.«

Normenkette:

EigZulG § 2 S. 1 § 4 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahr 2000 von seiner Mutter ein von ihm bewohntes Hausgrundstück teilentgeltlich. Die Mutter behielt sich ein lebenslängliches, unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Anschließend vereinbarte der Kläger mit seiner Mutter privatschriftlich, dass diese auf die Ausübung ihres Nießbrauchrechtes zu Gunsten ihres Sohnes verzichten und dieser alle Kosten sowie Zins- und Tilgungsleistungen für das Grundstück übernehmen sollte.

Den Antrag des Klägers auf Festsetzung von Eigenheimzulage ab dem Jahr 2000 lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ab. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.