FG Hessen - Urteil vom 16.11.2007
11 K 1040/07
Normen:
EigZulG § 4 ; EigZulG § 11 Abs. 1 ;

Eigenheimzulage; Wintergarten; Erweiterung; Wohnung; Abgeschlossenheit; Wohnrecht - Gewährung von Eigenheimzulage bei Anbau eines Wintergartens

FG Hessen, Urteil vom 16.11.2007 - Aktenzeichen 11 K 1040/07

DRsp Nr. 2008/16310

Eigenheimzulage; Wintergarten; Erweiterung; Wohnung; Abgeschlossenheit; Wohnrecht - Gewährung von Eigenheimzulage bei Anbau eines Wintergartens

1. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Eigentümer liegt nicht vor, wenn sich die Voreigentümer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten haben. 2. Überlässt der Steuerpflichtige nicht nur abgegrenzte Teile sondern die ganze Wohnung einer anderen Person zur ausschließlichen Nutzung, liegt - wenn es sich hier nicht um eine Wohnungsüberlassung im Rahmen der Unterhaltsgewährung handelt - keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, selbst wenn in der Steuerpflichtige die Wohnung tatsächlich mitbenutzt. 3. Eine Wohnung kann nur dann Objekt im Sinne des § 2 Abs. 1 EigZulG sein, wenn die Räume baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen sind, was eine baulich vollkommene und dauerhafte Trennung erfordert. 4. Ein Wintergarten, der an die aufgrund eines dinglichen Wohnrechts genutzte Wohnung angrenzt und durch zwei Glastüren von dieser Wohnung aus jederzeit betreten werden kann, ist gegenüber dieser Wohnung nicht abgeschlossen.

Normenkette:

EigZulG § 4 ; EigZulG § 11 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides bezüglich gewährter Eigenheimzulage.