FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.12.2001
2 K 285/01
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; EigZulG § 9 Abs. 2 S. 3 ;

Eigenheimzulagenrechtlicher Begriff der Wohnung; ohne abschließbare Wohnungstüre keine eigenständige Wohnung; Eigenheimzulage

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.12.2001 - Aktenzeichen 2 K 285/01

DRsp Nr. 2002/12269

Eigenheimzulagenrechtlicher Begriff der "Wohnung"; ohne abschließbare Wohnungstüre keine eigenständige Wohnung; Eigenheimzulage

1. Das von der Familie der Steuerpflichtigen bewohnte Erdgeschoss und das -von den Schwiegereltern bewohnte- Obergeschoss in einer Doppelhaushälfte stellen mangels Abgeschlossenheit keine zwei getrennten, in sich geschlossenen Wohnungen im Sinne des EigZulG dar, wenn nur ein Zugang von außen vorhanden ist und die Räumlichkeiten im Obergeschoss über keine eigene Wohnungstür verfügen und damit nicht gegenüber dem Treppenhaus und den Räumlichkeiten im Erdgeschoss abgeschlossen werden können. 2. Der von der ständigen BFH-Rechtsprechung entwickelte, typologisch umschriebene Wohnungsbegriff gilt auch im Bereich des EigZulG.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; EigZulG § 9 Abs. 2 S. 3 ;

Tatbestand: