Eigenverantwortliche freiberufliche Tätigkeit bei Laborärztegemeinschaft
FG Bremen, vom 26.08.1999 - Aktenzeichen 397115K 1
DRsp Nr. 2001/2739
Eigenverantwortliche freiberufliche Tätigkeit bei Laborärztegemeinschaft
Ein Freiberufler, der sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, wird nur dann eigenverantwortlich und damit freiberuflich tätig, wenn nach dem Gesamtbild der Leistungserbringung - wie es sich bei objektiver Betrachtung ohne Berücksichtigung außersteuerlicher, insbesondere berufs- und haftungsrechtlicher Regelungen darstellt - die Leistung als persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers zu qualifizieren ist; das einzelne Arbeitsergebnis muss auf seiner Arbeitsleistung beruhen und durch seinen Leistungsbeitrag als sein Arbeitsprodukt gekennzeichnet sein. Eine Leistung ist nicht eigenverantwortlich und mithin nicht freiberuflich, wenn sie als unter Mitwirkung des Angehörigen des freien Berufs zustande gekommene Leistung einer Büro-/Betriebs-Organisation anzusehen ist.
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