Einbringung eines Betriebes gewerblicher Art in eine KapG im Jahr 2002
FG Münster, Urteil vom 14.11.2012 - Aktenzeichen 10 K 3378/09 Kap
DRsp Nr. 2013/3559
Einbringung eines Betriebes gewerblicher Art in eine KapG im Jahr 2002
1) Die Einbringung eines Betriebes gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft im Jahr 2002 führt nicht in Höhe der in den Vorjahren gebildeten Rücklagen zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b) EStG.2) § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst b) Satz 2 Halbs. 2 EStG i.d.F des JStG 2007 ist erst für Einbringungen im VZ 2006 oder ggf. auch erst für solche ab dem 01.12.2006 anwendbar.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Einbringung eines BgA in eine Kapitalgesellschaft zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG i.d.F. des StSenkG führt, sowie über weitere Fragen bezüglich der Besteuerung solcher Einkünfte.
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