BFH - Urteil vom 06.12.2001
VII R 101/01
Normen:
FGO §§ 44 76 96 ; ZK Art. 96 Abs. 1 lit. a Art. 203 Abs. 1, 3 Art. 204 Abs. 1 lit. a ; ZKDV Art. 356, 378, 379, 380 ;

Einfuhrabgaben; Zuwiderhandlungen im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

BFH, Urteil vom 06.12.2001 - Aktenzeichen VII R 101/01

DRsp Nr. 2002/13858

Einfuhrabgaben; Zuwiderhandlungen im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

1. Aus der Stellung als Hauptverpflichteter im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren folgt die Verantwortlichkeit als Schuldner für Abgabenschulden, die infolge von Zuwiderhandlungen im Rahmen des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens entstehen. 2. Die Erhebung wegen einer Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit einem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren entstandener Einfuhrabgaben ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sie vor Ablauf der dem Hauptverpflichteten gesetzten Nachweisfrist von 3 Monaten stattgefunden hat, sofern dieser noch im Einspruchsverfahren die Möglichkeit hatte, die ihm gesetzte Nachweisfrist auszunutzen.

Normenkette:

FGO §§ 44 76 96 ; ZK Art. 96 Abs. 1 lit. a Art. 203 Abs. 1, 3 Art. 204 Abs. 1 lit. a ; ZKDV Art. 356, 378, 379, 380 ;