Die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger), die im Streitjahr (1984) von Berlin nach A umgezogen sind, hatten neben den gewerblichen Einkünften des Ehemannes überwiegend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Von den insgesamt bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wurden Arbeitslöhne in Berlin-West in Höhe von insgesamt ... DM erzielt. Den Klägern wurden hierfür ... DM (Kläger) und ... DM (Klägerin) als Arbeitnehmerzulagen nach dem Berlinförderungsgesetz (BerlinFG) ausgezahlt.
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