BFH - Urteil vom 30.10.1997
III R 27/93
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 942

Eingabe einer falschen Kennziffer als offenbare Unrichtigkeit

BFH, Urteil vom 30.10.1997 - Aktenzeichen III R 27/93

DRsp Nr. 1998/9124

Eingabe einer falschen Kennziffer als offenbare Unrichtigkeit

Die Eintragung einer falschen Kennziffer in den Eingabebogen für die automatische Datenverarbeitung bei der Einkommensteuerveranlagung kann eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO sein, wenn der Bearbeiter nicht über die rechtlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung oder über die Beurteilung eines Sachverhalts, sondern lediglich über die richtige Eingabe in den Eingabebogen unsicher war.

Gründe:

Die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger), die im Streitjahr (1984) von Berlin nach A umgezogen sind, hatten neben den gewerblichen Einkünften des Ehemannes überwiegend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Von den insgesamt bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wurden Arbeitslöhne in Berlin-West in Höhe von insgesamt ... DM erzielt. Den Klägern wurden hierfür ... DM (Kläger) und ... DM (Klägerin) als Arbeitnehmerzulagen nach dem Berlinförderungsgesetz (BerlinFG) ausgezahlt.