BFH vom 31.08.1993
VII B 80/93

Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte

BFH, vom 31.08.1993 - Aktenzeichen VII B 80/93

DRsp Nr. 2001/1243

Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte

Die Beachtung des Barzahlungsverbots ist keine Voraussetzung der Eingangsabgabenfreiheit für Lieferungen an die Sowjetstreitkräfte; auch für Bargeschäfte kommt danach die Eingangsabgabenfreiheit im Rahmen der Truppenzollgutverwendung in Betracht.