Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte
BFH, vom 31.08.1993 - Aktenzeichen VII B 80/93
DRsp Nr. 2001/1243
Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte
Die Beachtung des Barzahlungsverbots ist keine Voraussetzung der Eingangsabgabenfreiheit für Lieferungen an die Sowjetstreitkräfte; auch für Bargeschäfte kommt danach die Eingangsabgabenfreiheit im Rahmen der Truppenzollgutverwendung in Betracht.