Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
I
Die Klägerin betreibt einen gewerblichen Pfandleihbetrieb. Sie wendet sich gegen Regelungen in der Gewerbeordnung (GewO) und der Pfandleiherverordnung (PfandlV), die sie zur Abführung von Überschüssen aus der Verwertung von Pfandgegenständen an die Beklagte verpflichten.
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