FG Sachsen - Urteil vom 24.11.2004
6 K 1698/98
Normen:
BewG (1991) § 19 Abs. 3 § 22 Abs. 1, 2 § 24 Abs. 1 Nr. 1 § 24 Abs. 2 ;

Einheitsbewertung eines Grundstücks, bei dem nach Zuerwerb des Grund und Bodens Eigentum an Gebäude und Grund zusammengefallen sind

FG Sachsen, Urteil vom 24.11.2004 - Aktenzeichen 6 K 1698/98

DRsp Nr. 2005/19545

Einheitsbewertung eines Grundstücks, bei dem nach Zuerwerb des Grund und Bodens Eigentum an Gebäude und Grund zusammengefallen sind

Erwirbt der Eigentümer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden das Grundstück hinzu, so fällt die bisherige wirtschaftliche Einheit "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" mit dem Zusammenfallen des Eigentums weg mit der Folge, dass der Einheitswertbescheid aufzuheben ist und hinsichtlich der um das Gebäude ergänzten wirtschaftlichen Einheit "Grundstück" Fortschreibungen von Art, Zurechnung und ggfs. Wert durchzuführen sind. Das gilt auch dann, wenn die letzte das Gebäude betreffende Einheitswertfeststellung vor der Aufteilung der wirtschaftlichen Einheiten erfolgt ist und deshalb Grundstück einschließlich Gebäude umfasste.

Normenkette:

BewG (1991) § 19 Abs. 3 § 22 Abs. 1, 2 § 24 Abs. 1 Nr. 1 § 24 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Einheitsbewertung eines Grundstücks, bei dem nach Zuerwerb des Grund und Bodens Eigentum an Gebäude und Grund zusammengefallen sind.