Streitig ist die Steuerbegünstigung der Wohnung im eigenen Haus gemäß § 10 e Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die hiervon abhängige Steuerermäßigung nach § 34 f EStG. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere darum, ob die Klägerin (Kl.in) das fragliche Wohnhaus entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erworben hat. Streitig ist ferner die steuerliche Anerkennung eines mit den Eltern der Kl.in abgeschlossenen Wohnungsmietvertrags.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 20. November 1987 erwarft die Kl.in von ihrem Vater ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück in L..
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