FG Saarland - Urteil vom 07.12.1999
1 K 200/96
Normen:
EStG § 2 ; EStG § 21 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 171

Einkommensteuer; Feststellung der Überschusserzielungsabsicht bei Mitgliedern der Investorengemeinschaft eines Golfclubs

FG Saarland, Urteil vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 1 K 200/96

DRsp Nr. 2001/2522

Einkommensteuer; Feststellung der Überschusserzielungsabsicht bei Mitgliedern der Investorengemeinschaft eines Golfclubs

Die Kl., etwa 40 Stpfl., hatten sich in der Rechtsform einer GdbR zusammengefunden, um eine Golfanlage zu errichten und diese an einen Golfclub zu verpachten. Die GdbR bestand etwa 10 Jahre und konnte im Zeitraum ihres Bestehens nur Verluste erzielen, was das FA veranlasste, die Überschusserzielungsabsicht zu verneinen. Das FG wies die Klage als unbegründet ab, weil bei den Investoren die Absicht, Überschüsse zu erzielen, nicht feststellbar sei. Mitentscheidend war dabei der Umstand, dass das bei der Überlassung des Golfgeländes zugrunde liegende Vertragswerk die Investoren in eine gegenüber den Interessen des Clubs völlig untergeordnete Rolle brachte. Das FG leitete hieraus ab, dass es den Kl. in erster Linie darum ging, den Beteiligten die Ausübung des Golfsports zu ermöglichen und den dabei anfallenden finanziellen Aufwand in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern.

Normenkette:

EStG § 2 ; EStG § 21 ;

Tatbestand: