Die verheiratete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog im Jahr 1995 (neben Einnahmen aus Kapitalvermögen von weniger als 6 000 DM) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf ihrer Lohnsteuerkarte war die Steuerklasse III bescheinigt. Antragsgemäß wurde die Klägerin, wie in den Jahren zuvor, getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Es ergab sich eine verbleibende Einkommensteuerschuld von 9 927 DM. Für 1993 hatte die Nachzahlung 7 320 DM, für 1994 hatte sie 7 374 DM betragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|