BFH - Urteil vom 20.12.2004
VI R 182/97
Normen:
EStG § 37 §§ 38 ff. ;
Fundstellen:
AuR 2005, 200
BB 2005, 426
BFH/NV 2005, 465
BFHE 208, 273
BStBl II 2005, 358
DB 2005, 478
DStR 2005, 285
NJW 2005, 1392
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 08.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1799/97

Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug zulässig

BFH, Urteil vom 20.12.2004 - Aktenzeichen VI R 182/97

DRsp Nr. 2005/2288

Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug zulässig

»Die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.«

Normenkette:

EStG § 37 §§ 38 ff. ;

Gründe:

Die verheiratete Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog im Jahr 1995 (neben Einnahmen aus Kapitalvermögen von weniger als 6 000 DM) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf ihrer Lohnsteuerkarte war die Steuerklasse III bescheinigt. Antragsgemäß wurde die Klägerin, wie in den Jahren zuvor, getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Es ergab sich eine verbleibende Einkommensteuerschuld von 9 927 DM. Für 1993 hatte die Nachzahlung 7 320 DM, für 1994 hatte sie 7 374 DM betragen.