A.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in den Streitjahren 2006 bis 2009 die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vorlagen mit der Folge, dass die Klägerin gewerbliche Einkünfte erzielte.
I.
1. 1. a. Die klagende GbR wurde mit notariell beurkundetem Vertrag vom … 1993 (Finanzgerichtsakten -FGA- Anlagenband Bl. 45 ff.) gegründet. Gesellschafter waren Frau A (im Folgenden: Geschäftsführerin) und ihre Mutter Frau B (im Folgenden: Mutter), die jeweils zu 40% am Gesellschaftsvermögen beteiligt waren, sowie Frau W (im Folgenden: Adoptivmutter) und Herr W (im Folgenden: Herr W) mit einer Beteiligung von jeweils 10%.
Die Beteiligungsverhältnisse bei Gründung der GbR:
Geschäftsführerin | Mutter | Herr W. | Adoptivmutter |
40 % | 40 % | 10 % | 10 % |
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