FG Thüringen - Urteil vom 30.09.2015
3 K 480/14
Fundstellen:
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 833

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit als Übungsleiter; Einkommensteuerliche Berücksichtligung einer Tätigkeit als Stadtratsmitglied als steuerfreie Aufwandsentschädigung

FG Thüringen, Urteil vom 30.09.2015 - Aktenzeichen 3 K 480/14

DRsp Nr. 2016/2024

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit als Übungsleiter; Einkommensteuerliche Berücksichtligung einer Tätigkeit als Stadtratsmitglied als steuerfreie Aufwandsentschädigung

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 vom 29.08.2013, geändert durch Bescheid vom 16.01.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.06.2014 wird dahingehend geändert, dass weitere Betriebsausgaben in Höhe von 1.962,16 € bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit steuermindernd zu berücksichtigen sind.

2.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

3.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

4.

Das Urteil ist wegen der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5.

Die Revision wird zugelassen

Tatbestand

Streitig ist die Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit als Übungsleiterin, insbesondere die Frage, ob Betriebsausgaben auch geltend gemacht werden können, wenn die Einnahmen unterhalb des Pauschbetrages gemäß § 3 Nr. 26 EStG bleiben.