FG Düsseldorf - Urteil vom 10.11.2015
Q7s6q6 K 4456/13 K
Normen:
EStG § 6a Abs. 1 Nr. 3; EStG § 6a Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BB 2016, 624
BB 2016, 747

Einkommensteuerliche Bewertung der gewinnerhöhenden Auflösung von Pensionsrückstellungen bei einer GmbH aufgrund vorliegender Überversorgung

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2015 - Aktenzeichen Q7s6q6 K 4456/13 K

DRsp Nr. 2016/1905

Einkommensteuerliche Bewertung der gewinnerhöhenden Auflösung von Pensionsrückstellungen bei einer GmbH aufgrund vorliegender Überversorgung

1. Wird für eine Pensionszusage nur vereinbart, dass die Rente aus dem Rückstellungsbetrag x retrograd zu ermitteln ist, sind die Versorgungsleistungen nicht eindeutig ermittelbar und die Pensionsrückstellung kann gewinnerhöhend aufgelöst werden. Denn es ist zumindest notwendig festzulegen, welche Lebenserwartung zu berücksichtigen ist, denn es entspricht nicht der Verkehrssitte, bei der Verrentung von Festbeträgen immer die Richttafeln von Heubeck zugrunde zu legen.2. Eine Überversorgung besteht, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt.

Tenor