FG Nürnberg - Urteil vom 03.12.2015
6 K 891/13
Normen:
EStG § 3 Nr. 40;

Einkommensteuerliche Zugehörigkeit von GmbH-Anteilen zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

FG Nürnberg, Urteil vom 03.12.2015 - Aktenzeichen 6 K 891/13

DRsp Nr. 2016/17065

Einkommensteuerliche Zugehörigkeit von GmbH-Anteilen zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 23.02.2015 wird geändert. Die Einkommensteuer wird auf 565.002 € festgesetzt.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.

3.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40;

Tatbestand

Streitig ist, ob Anteile des Klägers an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens gehören.