FG Nürnberg - Urteil vom 30.09.2015
7 K 562/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 3;

Einkommensteuerliche Zuordnung eines erworbenen Traktors zum Betriebsvermögen des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb; Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines Traktors

FG Nürnberg, Urteil vom 30.09.2015 - Aktenzeichen 7 K 562/14

DRsp Nr. 2016/15093

Einkommensteuerliche Zuordnung eines erworbenen Traktors zum Betriebsvermögen des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb; Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines Traktors

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig sind die steuerliche Zuordnung des erworbenen Traktors zum Betriebsvermögen des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebs und die steuerliche Berücksichtigung dessen Anschaffungskosten.