BFH - Urteil vom 03.05.2022
IX R 7/21
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 2537
BB 2022, 2608
BB 2023, 48
BFH/NV 2022, 1337
DB 2022, 2576
DStR 2022, 2142
NZM 2023, 170
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2686/18

Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer aus einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen WohnungBegriff der Anschaffung

BFH, Urteil vom 03.05.2022 - Aktenzeichen IX R 7/21

DRsp Nr. 2022/14933

Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer aus einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung Begriff der Anschaffung

Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25.02.2021 – 11 K 2686/18 insoweit aufgehoben, als es die Einkommensteuerbescheide für 2010 und 2013 betrifft.

Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Köln zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen.

Dem Finanzgericht Köln wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) für Baumaßnahmen an einer im Jahr 2011 aus seinem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung als bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes in der maßgebenden Fassung der Streitjahre 2010 bis 2013 (EStG) im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) zu berücksichtigen sind.