FG Hamburg - Urteil vom 26.09.2019
3 K 227/17
Normen:
AStG § 15; EStG § 20;

Einkommenststeuerrelevante Einkünfteerzielungsabsicht beim sog. Disagio-Modell

FG Hamburg, Urteil vom 26.09.2019 - Aktenzeichen 3 K 227/17

DRsp Nr. 2022/6881

Einkommenststeuerrelevante Einkünfteerzielungsabsicht beim sog. Disagio-Modell

Beteiligt sich eine ausländische Familienstiftung an einer vermögensverwaltenden KG, die eine fremdfinanzierte Schuldverschreibung erwirbt, sind dem Stifter mangels Einkünfteerzielungsabsicht auf der Ebene der Stiftung bei Eingehung des Investments keine negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe des Disagios und der vorschüssig zu zahlenden Darlehenszinsen zuzurechnen, wenn von vornherein geplant war, die Anteile an der KG vor dem Eintreten positiver Einkünfte in eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im niedrig besteuerten Ausland einzubringen (vgl. BFH, Urteil vom 18. April 2018, I R 2/16).

Normenkette:

AStG § 15; EStG § 20;

Tatbestand

Streitig ist das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht bei einer ausländischen Familienstiftung.