Streitig sind Schätzungsbescheide, die nach Durchführung einer Steuerfahndungsprüfung ergangen sind.
Die Klägerin ist gelernte Krankenpflegehelferin und war als Prostituierte tätig. Sie gehört zu den Gründungsmitgliedern eines Vereins "...", der am ...1986 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen worden ist. Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung:
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