FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.12.2001
II 553/98
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 18 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Einkünfte eines Personalberaters bzw. Personalvermittlers

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen II 553/98

DRsp Nr. 2002/4285

Einkünfte eines Personalberaters bzw. Personalvermittlers

Die Tätigkeit eines Personalberaters bzw. Personalvermittlers, der gegen ein Erfolgshonorar Arbeitskräfte an bestimmte Auftraggeber vermittelt, ist als gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG zu beurteilen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 18 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger (Kl.) im Streitjahr 1991 aus seiner unter der Geschäftsbezeichnung "Unternehmensberatung Personalwirtschaft ..." ausgeübten selbständigen Tätigkeit gewerbliche Einkünfte erzielte.