BFH - Urteil vom 14.12.2004
IX R 70/02
Normen:
EStG § 2 § 15 § 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1040
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 26.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 498/97

Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

BFH, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen IX R 70/02

DRsp Nr. 2005/5996

Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist.2. Wird durch das Vermieten einer Ferienwohnung der Tatbestand der Einnahmeerzielung aus VuV verwirklicht, so ist nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Stpfl. beabsichtigen, letztlich einen Einnahme-Überschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben.3. Beim Vermieten von Ferienwohnungen ist die Einkünfteerzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich unterschreitet; die zur Prognose führende Unterschreitensgrenze ist bei mindestens 25 v. H. anzusetzen.

Normenkette:

EStG § 2 § 15 § 21 ;

Gründe: