FG Düsseldorf - Beschluss vom 14.12.2007
3 V 2275/07 A(F)
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 ;

Einkünfteerzielungsabsicht; Kommanditbeteiligung; Geschlossene Immobilienfonds; Vermietungstätigkeit; Totalgewinnprognose bei Fremdfinanzierung; Ertragsverbessernde Maßnahmen - Berücksichtigung ertragsverbessernder Maßnahmen bei der totalen Überschussprognose

FG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2007 - Aktenzeichen 3 V 2275/07 A(F)

DRsp Nr. 2008/9877

Einkünfteerzielungsabsicht; Kommanditbeteiligung; Geschlossene Immobilienfonds; Vermietungstätigkeit; Totalgewinnprognose bei Fremdfinanzierung; Ertragsverbessernde Maßnahmen - Berücksichtigung ertragsverbessernder Maßnahmen bei der totalen Überschussprognose

1. Ertragsverbessernde Maßnahmen sind bei der im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung anzustellenden totalen Überschussprognose zu berücksichtigen. 2. Die Verneinung der Einkünfteerzielungsabsicht begegnet ernstlichen Zweifeln, wenn der Stpfl. bei dem fremdfinanzierten Erwerb einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds für den Fall der günstigen Entwicklung des vereinbarten variablen Zinssatzes bis zum Ende der voraussichtlichen Nutzung des Mietobjekts durch die Fondsgesellschaft einen Totalgewinn erwarten kann und bei Ausbleiben der von ihm erwarteten Zinssenkung Konsequenzen zieht, indem er eine Umschuldung vornimmt und später das Darlehen tilgt.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 ;

Tatbestand: