FG Münster - Urteil vom 07.12.2000
3 K 4979/95 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DB 2002, 556
EFG 2002, 129

Einkünfteumqualifizierung bei nur geringfügiger Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft?

FG Münster, Urteil vom 07.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 4979/95 F

DRsp Nr. 2001/7177

Einkünfteumqualifizierung bei nur geringfügiger Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft?

Die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG greift nicht ein, wenn eine originär nicht gewerblich tätige Personengesellschaft eine Beteiligung von 0,51 % am Gesamtkommanditkapital einer gewerblich tätigen KG hält und die Einnahmen aus dieser Beteiligung lediglich 1,16 % der Gesamteinnahmen ausmachen (Fortführung des BFH-Urt. v. 11.8.1999 - XI R 12/98, BStBl. II 2000, 229 = FR 1999, 1182).

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Pachterträge der Klägerin (Klin.) in den Streitjahren 1982 - 1986 den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind.