Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 23. August 2001 (Bl. 12-17 der Finanzgerichts - FG - Akten) erwarb die Klägerin (Klin) von den Eheleuten ... das Einfamilienhaus ... in ... zum Kaufpreis von 530.000 DM.
Ziffer 3. "Besitzübergabe" des Vertrages lautet wie folgt:
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