FG Saarland - Urteil vom 05.12.2002
1 K 215/99
Normen:
EStG § 15 ; EStG § 2 ; EStG § 21 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 328

Einkunftserzielungsabsicht; Gewerbebetrieb; Vermietung und Verpachtung; Bürgschaft; Grundstücksverkäufe; negativer Feststellungsbescheid 1993

FG Saarland, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 1 K 215/99

DRsp Nr. 2003/729

Einkunftserzielungsabsicht; Gewerbebetrieb; Vermietung und Verpachtung; Bürgschaft; Grundstücksverkäufe; negativer Feststellungsbescheid 1993

1. Gewerbliche und private Grundstücksverkäufe unterscheiden sich durch die beim Erwerb des Grundstücks geplante Anlagedauer. Die "von vornherein bestehende Veräußerungsabsicht" ist nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung (§ 96 FGO) ohne Bindung an feste Beweisregeln zu ermitteln. 2. Wer im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. der Initiierung von Bauherrenmodellen) eine Immobilie erwirbt, kann diese nach den allgemeinen Grundsätzen als Privatvermögen behandeln. Es beginnt dann mit der Vermietung und Verpachtung der Immobilie ein neuer Handlungsabschnitt, für den die Existenz einer Einkunftserzielungsabsicht getrennt von seinen übrigen Tätigkeitsbereichen zu prüfen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerb erfolgt, um die wirtschaftlichen Folgen einer Bürgschaftserklärung abzumildern.

Normenkette:

EStG § 15 ; EStG § 2 ; EStG § 21 ;

Tatbestand: