FG Hamburg - Urteil vom 11.06.2019
4 K 232/16
Normen:
KN Pos. 8517 6200; KN Pos. 8538 9099; DVO 1247/2011/EU;

Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines Feldbus-Systems); Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTAe) für drei ASi-Module (Actuator-Sensor-Interface / Aktor-Sensor-Schnittstellen-System)

FG Hamburg, Urteil vom 11.06.2019 - Aktenzeichen 4 K 232/16

DRsp Nr. 2022/7886

Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines Feldbus-Systems); Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTAe) für drei ASi-Module (Actuator-Sensor-Interface / Aktor-Sensor-Schnittstellen-System)

1. Module eines ASi-Systems, die an einen ASi-Master angeschlossen werden und nicht nur für eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) bestimmt sind, werden in die Position 8517 KN eingereiht.2. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1247/2011 ist nicht entsprechend anwendbar.

Normenkette:

KN Pos. 8517 6200; KN Pos. 8538 9099; DVO 1247/2011/EU;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTAe) für drei ASi-Module.

Ein ASi-System (Actuator-Sensor-Interface / Aktor-Sensor-Schnittstellen-System) ist ein standardisiertes Feldbus-System, also ein drahtgebundenes digitales serielles Master-Slave-System zur Kommunikation zwischen mehreren Teilnehmern über einen gemeinsamen Übertragungsweg. Auf der einen Seite eines Feldbus-Systems ist in der Regel ein Automatisierungsgerät angeschlossen (Industrie-PC oder Speicherprogrammierbare Steuerung [SPS]), auf der anderen Seite werden Feldgeräte angebunden. Feldgeräte (Sensoren oder Aktuatoren) sind bspw. Lichtschranken, Tastschalter, Ventile, Schütze, Motoren oder Anzeigen. Es können auch mehrere Feldbus-Systeme hintereinander geschaltet werden.