Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) --eine GmbH & Co. KG-- ist Rechtsnachfolgerin der K-KG. An der K-KG waren im Streitjahr die K-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin mit 0,25 v.H., und die Eheleute X mit 94,7625 v.H. (Herr X) und mit 4,9875 v.H. (Frau X) als Kommanditisten beteiligt.
In den Jahren 1978 bis 1988 erzielte die K-KG Umsatzerlöse aus der Herstellung und dem Vertrieb von ... sowie aus der Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes. Im Streitjahr 1987 veräußerte die K-KG vier ihrer bisher verpachteten Grundstücke in A an zwei zum X-Konzern gehörende Personengesellschaften. Für die Gewinne aus der Veräußerung dieser Grundstücke bildete die K-KG Rücklagen nach § 6b EStG.
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