BFH vom 09.05.1996
IV B 59/95

Einspruchsbegründung gegen Schätzungsbescheid

BFH, vom 09.05.1996 - Aktenzeichen IV B 59/95

DRsp Nr. 1997/8220

Einspruchsbegründung gegen Schätzungsbescheid

Die Frage, ob Einsprüche gegen Schätzungsbescheide erfolgreich nur mit der Abgabe der Steuererklärung angefochten werden können, ist nicht klärungsbedürftig.

Für die Praxis:

Nach Auffassung des BFH besteht kein Zweifel, daß auch derjenige Steuerpflichtige, der keine Steuererklärung abgibt, mit der Vorlage anderer Unterlagen je nach den Umständen des Einzelfalles zumindest einen Teilerfolg erzielen kann (z.B. ein Arbeitnehmer durch Vorlage der Lohnsteuerkarte).