FG Sachsen - Beschluss vom 28.11.2013
6 V 370/13
Normen:
FGO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 850k Abs. 4; ZPO § 850c Abs. 1; AO § 258; AO § 319;

Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Pfändung nachgezahlter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Anforderungen an die Antragsbegründung Unbilligkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung Pfändungsschutzkonto

FG Sachsen, Beschluss vom 28.11.2013 - Aktenzeichen 6 V 370/13

DRsp Nr. 2014/3375

Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Pfändung nachgezahlter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Anforderungen an die Antragsbegründung Unbilligkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung Pfändungsschutzkonto

1. Der Steuerschuldner kann die Überweisung von Nachzahlungsbeträgen des Jobcenters in Sachen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an das FA im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mittels eines Antrags auf einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 S. 1 FGO (Sicherungsanordnung zur Verhinderung der Veränderung eines bestehenden Zustands bei Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Vollstreckungsaufschub im Fall von Unbilligkeit mit dem Ergebnis der Freigabe der begehrten Beträge nach § 319 AO i. V. m. § 850k Abs. 4 ZPO) verhindern.