Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Die Antragsteller wenden sich gegen einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet "Gastronomie".
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