OLG Köln - Beschluss vom 23.10.2019
18 Wx 16/19
Normen:
AktG § 294 Abs. 2;
Fundstellen:
AG 2020, 676
FGPrax 2019, 265
GmbHR 2020, 709
ZIP 2020, 914
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 27.05.2019

Eintragungsfähigkeit der Verpachtung des gesamten Betriebs im Handelsregister

OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 18 Wx 16/19

DRsp Nr. 2019/17529

Eintragungsfähigkeit der Verpachtung des gesamten Betriebs im Handelsregister

Für die Eintragung von Unternehmensverträgen von Personenhandelsgesellschaften im Handelsregister gibt es keine gesetzliche Grundlage. Insbesondere ist eine analoge Anwendung des § 294 Abs. 1 AktG jedenfalls für Personenhandelsgesellschaften abzulehnen.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) gegen den am 27.05.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) bis 3) zu tragen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

AktG § 294 Abs. 2;

Gründe

I.