Die Einkommensteuerbescheide für 2010, 2011, 2012 und 2013 jeweils vom 28.02.2017 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 12.01.2018, diese in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.08.2018, werden dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer für 2010 auf 109.643 €, für 2011 auf 117.433 €, für 2012 auf 56.168 € und für 2013 auf 90.423 € herabgesetzt wird.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
4.Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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