Die Berufung der Kläger gegen das am 22.06.2016 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
1 a. b. 2 a. b. 3 a. b. 4 a. b. 5 a. b. 6 a. b. 7 a. b. 8 a. b. 9 a. b. 10 a. b. 11 a. b. 12 a. b. 13 a. b.
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