I.
Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren zunächst darüber, ob der angefochtene Bescheid ein reiner Aufhebungs- oder ein Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid ist; nachrangig streiten die Beteiligten über die Frage, ob der Einwand der Weiterleitung der empfangenen Kindergeldbeträge an die berechtigte Ehefrau des Antragstellers im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens über den Rückforderungsbescheid oder im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens zu prüfen ist.
Der Antragsteller bezog unstreitig für den Zeitraum von Mai 1998 bis Juli 1999 für seine vier Kinder Kindergeld i.H.v. insgesamt 16.420,- DM.
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