BFH, Urteil vom 21.11.1997 - Aktenzeichen X R 124/94
DRsp Nr. 1998/3497
Entgelt für Duldung eines Spielsalons
»Das für die Duldung einer bestimmten Nutzung von Teileigentum zum Betrieb eines Spielsalons an einen benachbarten Wohnungseigentümer gezahlte Entgelt ist nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.«