Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit ca. 15 ha Eigentumsflächen und verschiedenen Zupachtungen, den er im April 1982 von seinen Eltern durch Hofübergabevertrag erhalten hatte. Der Gewinn für diesen Betrieb wird durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum 30. Juni eines jeden Jahres ermittelt.
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