I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) trennte sich wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und den anderen Geschäftsführern Ende 1996 von seiner 40,2 %-Beteiligung an der X-GmbH und schied zum Jahresende als Geschäftsführer aus. Seine Beteiligung veräußerte er für 1 Mio. DM, zahlbar in zwei gleichen Raten in 1996 und 1997. Für die Auflösung seines Dienstverhältnisses wurde ihm eine Abfindung in Höhe von 2 Mio. DM zugesagt, die wie folgt fällig wurde: 500 000 DM am 23. Oktober 1996, 600 000 DM am 31. Januar 1997, 200 000 DM am 30. Juni 1997 und 700 000 DM am 30. Dezember 1997. Ferner erhielt er in 1996 seinen Dienst-PKW mit einem Zeitwert von 36 960 DM.
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