FG Köln - Urteil vom 13.12.1999
1 K 5469/97
Normen:
EStG § 24 Nr. 1a; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2000, 367

Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne

FG Köln, Urteil vom 13.12.1999 - Aktenzeichen 1 K 5469/97

DRsp Nr. 2001/1979

Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne

1) Der Entschädigungsbegriff i.S. von § 24 Nr. 1a EStG setzt nicht zwingend voraus, daß der Steuerpflichtige -im Falle eines Mitwirkens an dem "schadenstiftenden Ereignis"- unter Druck eingelenkt hat. 2) Das Vorliegen einer Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a EStG setzt nicht die Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses voraus.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1a; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand:

Der Kläger ist Alleinerbe nach seinem Vater V. (Erblasser), der verstarb.