BFH vom 28.07.1993
XI R 74/92

Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24, 34 EStG)

BFH, vom 28.07.1993 - Aktenzeichen XI R 74/92

DRsp Nr. 1997/8738

Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24, 34 EStG)

Wird in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht zwischen der GmbH und dem Angestellten vereinbart, daß das Arbeitsverhältnis beendet sei und daß die GmbH für den Verlust des Arbeitsplatzes einen Betrag von DM 300.000,-- in vier Raten zu je DM 75.000,--, verteilt auf zwei Jahre zu zahlen habe, so ist die Tarifermäßigung der § 34 EStG nicht anzuwenden. Es fehlt hier an der ursprünglichen Vereinbarung, wonach die Zahlungen in einer Summe als Einmalzahlung festgesetzt waren.

Für die Praxis:

Der BFH betont, daß Zahlungen, die sich vereinbarungsgemäß über mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken, ihrer Natur nach laufende Vorgänge seien, die nicht durch die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes begünstigt werden sollen.