Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.01.2020 –
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) hatte für den Veranlagungszeitraum 2015 gegenüber den Klägern und Revisionsklägern (Kläger) mit Bescheid vom 19.02.2018 Einkommensteuer festgesetzt. Der Bescheid ist bestandskräftig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|