Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 12. Juli 2018 im Verfahren BVerwG
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens.
Die Erinnerung des Klägers vom 26. Juli 2018 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2018 für das Verfahren BVerwG
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